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AllgemeinStruktur der SchuleDas Staatliche überregionale Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen in Weimar ist eine Ganztagsfördereinrichtung für sehbehinderte und blinde Kinder aus ganz Thüringen. Es ist ein Zentrum für Unterricht, Förderung und Beratung. Die Schulöffnungszeit ist montags bis donnerstags von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags bis 14.00 Uhr. Die Schüler werden nach den in Thüringen allgemein verbindlichen Lehrplänen entsprechend ihres Bildungsganges unterrichtet. Darüber hinaus erhalten sie Förderunterricht z.B. in Maschinenschreiben, Orientierung und Mobilität, Umgang mit Hilfsmitteln, Blindenkurzschrift... Im Ganztagsbereich, für den vor allem Sonderpädagogische Fachkräfte verantwortlich sind, findet individuelle sonderpädagogische Förderung entsprechend der im Team mit dem Klassenlehrer und weiterer Pädagogen erarbeiteten Förderpläne statt. Neben der Erledigung von Hausaufgaben werden auch Talente gefördert, gespielt, Probleme besprochen und und und...
Kurz gesagt, Lehrer mit zusätzlicher sonderpädagogischer Qualifikation und Sonderpädagogische Fachkräfte nutzen die Möglichkeiten der Schule (z.B. kleine Klassen, optische und Blindenhilfsmittel, verschiedenste fachliche Kompetenzen) zur individuellen Förderung der sehbehinderten und blinden Schüler mit dem Ziel des bestmöglichen Bildungsabschlusses entsprechend der Möglichkeiten des Kindes.
GB = Unterricht für Schüler mit dem zusätzlichen Förderbedarf in der geistigen Entwicklung Schulvorbereitende Einrichtung (kurz SVE)Ergänzend zur Frühförderung in Kindereinrichtungen oder zu Hause besteht für Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich des Sehens im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung die Möglichkeit der individuellen Förderung in der SVE. Die Kinder werden durch Sonderpädagogische Fachkräfte (SPF) - meist Kindergärtnerinnen mit sonderpädagogischer Qualifikation - betreut und auf die Schule entsprechend des individuell für jedes einzelne Kind erstellten Förderplans vorbereitet. Schuljahr 2009/10: 5 Kinder Adresse: GrundschulbereichEntsprechend der Empfehlung des sonderpädagogischen Gutachtens erfolgt nach einer häuslichen Frühförderung oder der Zeit in der SVE die Aufnahme in die Grundschule. Die Grundschulzeit umfasst in Thüringen die 1. bis 4. Klasse, wobei bei Bedarf die ersten beiden Klassen in drei Jahren absolviert werden können. (Schuleingangsphase). Nach der Schuleingangsphase entscheidet sich der weitere Bildungsweg. Kann der in den drei Jahren vermittelte Lehrplaninhalt der Klassen 1 und 2 weitergeführt werden, so besucht das Kind die Grundschulklasse 3. Besteht aber neben dem Förderbedarf im Bereich des Sehens ein weiterer im Bereich des Lernens, so empfiehlt sich der Besuch der Klassen zur Lernförderung an unserer Schule. Schuljahr 2009/10: Grundschul- und Förderklassen: 23 Schüler Adresse: RegelschulbereichMit der 5. Klasse beginnt der Regelschulbereich. Während der nächsten 2 Jahre gestalten die Schüler den Übergang von der Grundschulzeit in weiterführende Bildungsgänge. Höhere schulische Anforderungen durch neue Unterrichtsfächer, mehr Lehrer als Bezugspersonen sowie die Notwendigkeit des Beherrschens vielfältiger Arbeitstechniken stellen für die sehbehinderten und blinden Schüler eine echte Herausforderung dar. Am Ende der 6. Klasse erfolgt die Empfehlung für eine auf den Hauptschulabschluss oder eine auf den Realschulabschluss bezogene Klasse, die die Schüler dann ab Klasse 7 besuchen. Für diejenigen sehgeschädigten Kinder, die weiterhin eine zusätzliche Förderung im Bereich des Lernens benötigen, steht auch dieser Bildungsgang in unserer Schule zur Verfügung. Schuljahr 2009/10: Adresse: AbschlüsseRealschulklasse 10: Hauptschulklasse 9 bzw. freiwillige 10: Klasse 9 bzw. 10 zur Lernförderung: |
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